UNTERRICHTSREGELUNG
Berlin – Lübeck – Leipzig – Gmund / Tegernsee

 

1. Unterrichtserteilung, Zeitrahmen
Es werden Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten erteilt.
Der Zeitrahmen beträgt 60 Minuten, darin enthalten sind der Sängerwechsel und eine kurze Pause für den Lehrer.

 

2. Anmeldung, Terminvereinbarung, Absagen.
Es sind maximal 3 Termine nach Vereinbarung nach Stundenplankapazität möglich. Ein Anspruch auf 3 Unterrichtseinheiten oder auf eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht. Die Termine der Unterrichtseinheiten werden immer wieder neu festgelegt.

Bei Absagen innerhalb 8 Tagen vor Unterrichtsbeginn wird das halbe Unterrichtshonorar, bei Absagen während der laufenden Unterrichtsphase das volle Unterrichtshonorar fällig. Falls jemand von der Warteliste nachrücken kann, entfällt die Zahlungsverpflichtung. Ich bitte um Nachsicht für diese Regelung, die der Planungsvorbereitung geschuldet ist.

Erläuterung:
In der Regel warten mehr Sänger/-innen auf Unterricht als im Stundenplans innerhalb einer Unterrichtsphase von 4 – 5 Tagen untergebracht werden können.
Ich bin bei der Vermittlung gerne behilflich. Es ist jedoch naheliegend, daß andere Sänger/-innen ebenfalls Termine planen und es deswegen schwieriger wird, je kurzfristiger geplant wird.

Erkrankte Teilnehmer/-innen werden gebeten, ihren Unterricht aus Schonungsgründen und Rücksicht auf die besondere Situation eines Gesangsunterrichtes abzusagen. Es gelten die oben angeführten Absageregeln; eine frühzeitige Absage bei Krankheitsverdacht ist angeraten.

Die Ansteckungsgefahr (besonders hoch am Anfang einer Erkrankung) ist sowohl für andere Sängerinnen und Sänger (Konzert- und Vorstellungsabsagen) als auch in hohem Maß für den Lehrer gegeben. Die Erkrankung des Lehrers bedeutet den Unterrichtsausfall für alle Sängerinnen und Sänger und Verdienstausfall für den Lehrer.

Erkrankt (auch Erkältung und Infekt) zum Unterricht zu kommen, bedeutet ein sehr kurzfristiges bis unkollegiales Denken und Verhalten, bisweilen als Pflichtbewußtsein mißverstanden.

Unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus der Unterrichtsplanung führen.

 

3. Wechsel der Sängerinnen und Sänger / Unterrichtswechsel
Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, wird um das Warten außerhalb des Unterrichtsraumes gebeten, während Kolleginnen und Kollegen ihren Unterricht wahrnehmen.
Kleiderablage, Noten sortieren und andere organisatorische Vorgänge sollten außerhalb des Unterrichtsraumes stattfinden.
Erlauben die räumlichen Gegebenheiten diese Möglichkeit nicht, wird ein entsprechend sensibles Verhalten aller Beteiligten erbeten, damit möglichst wenig Störung im aktuellen Unterrichtsprozess erfolgt.

 

4- Hospitation
Hospitation ist ein wichtiger Faktor in unserer Arbeit und daher i.d. Regel möglich und auch gewünscht.

Hospitation ist die Anwesenheit einer weiteren Person während des gesamten Unterrichtsablaufs.

Hospitation ist auch die Anwesenheit einer beim Unterrichtswechsel hinzukommenden, sich im Unterrichtsraum aufhaltenden Person.

Solange eine Unterrichtseinheit nicht abgeschlossen ist, handelt es sich bei jedem Aufenthalt einer dritten Person im Unterrichtsraum während eines Unterrichtsprozesses immer um Hospitation.

Eine Sängerin, ein Sänger hat jederzeit das Recht, dritte Personen wieder aus dem Raum zu bitten oder nachfolgende SängerInnen um das Warten außerhalb des Unterrichtsraumes zu bitten. Sängerinnen und Sänger werden gebeten, diesbezüglich ihre Befindlichkeit und Eigenverantwortung wahrzunehmen.

 

5. Honorarvereinbarung
Für die Teilnahme am Unterricht wird ein Honorar nach dem unten angegebenen. Tarif erhoben.

1. Fälligkeit: Bei Terminen nach Vereinbarung wird das Honorar sofort fällig.
2.1 Honorartarife, 45 Minuten: EUR 80.- / EUR 70.- (bei Anreise über 100 km)
2.2 Honorartarif (nur Tegernsee), EUR  100,00,- / EUR 90,00,- (bei Anreise über 100 km)
3. Bankverbindung: Konto-Nr.: 326 99 92, BLZ: 553 500 10
IBAN: DE49 5535 0010 0003 2699 92, BIC: MALADE51WOR
Sparkasse Worms-Alzey-Ried