UNTERRICHTSREGELUNG
regelmäßiger Unterricht Lampertheim

 

1. Das STUDIO VOCALE
ist ein privates Institut zur Ausbildung und Weiterbildung professionell und semiprofessionell orientierter Sänger/innen, Gesangspädagogen/-innen, Chorleiter/-innen und Sprechberufler/-innen (Logopäden/-innen, Schauspieler/-innen).

 

2. Unterrichtserteilung, Zeitrahmen
Es werden Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten oder 75 Minuten erteilt.
Der Zeitrahmen beträgt 60 Minuten bzw. 90 Minuten, darin enthalten sind der Sängerwechsel und eine kurze Pause für den Lehrer.

 

3. Anmeldung, Terminvereinbarung, Absagen
Termine nach Vereinbarung sind jederzeit nach Stundenplankapazität möglich.
Ein Anspruch auf regelmäßige wöchentliche Unterrichtserteilung oder eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.
Die Termine der Unterrichtseinheiten werden immer wieder neu festgelegt.

Absagen des/r Teilnehmers/-in können bis spätestens 2 Tage vorher ohne Honorarverpflichtung
getroffen werden.

Bei Absagen am Vortag des vereinbarten Termins vor 18.00 Uhr wird die Hälfte des Honorars fällig, es sei denn der/die Teilnehmer/in sorgt selbst für Ersatz, d. h. er/sie vermittelt den vereinbarten Termin einem/r Kollegen/in weiter.

Bei Absagen am selben Tag des vereinbarten Termins und am Abend vorher nach 18.00 Uhr wird das volle Honorar fällig, es sei denn der/die Sänger/-in vermittelt den vereinbarten Termin einem/r Kollegen/in weiter.

Erläuterung:
In der Regel warten mehr Sänger/-innen auf Unterricht als im Stundenkontingent innerhalb einer Woche untergebracht werden können.
Ich bin bei der Vermittlung gerne behilflich. Es ist jedoch naheliegend, dass andere Sänger/-innen ebenfalls ihre Woche planen und es deswegen schwieriger wird, je kurzfristiger geplant wird.

Erkrankte Teilnehmer/-innen werden gebeten, ihren Unterricht aus Schonungsgründen und Rücksicht auf die besondere Situation eines Gesangsunterrichtes abzusagen.
Es gelten die oben angeführten Absageregeln; eine frühzeitige Absage bei Krankheitsverdacht
ist angeraten.

Die Ansteckungsgefahr (besonders hoch am Anfang einer Erkrankung) ist sowohl für andere Sängerinnen und Sänger (Konzert- und Vorstellungsabsagen) als auch in hohem Maß für den Lehrer gegeben.

Die Erkrankung des Lehrers bedeutet den Unterrichtsausfall für alle Sängerinnen und Sänger und Verdienstausfall für den Lehrer.
Erkrankt (auch Erkältung und Infekt) zum Unterricht zu kommen, bedeutet ein sehr kurzfristiges bis unkollegiales Denken und Verhalten, bisweilen als Pflichtbewußtsein mißverstanden.

Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem regelmäßigen Unterricht führen.

Bei Absagen der Lehrkraft besteht keine Nachholverpflichtung.
Es erfolgt eine erneute Terminvereinbarung.

 

4. Hospitation
Hospitation ist ein wichtiger Faktor in unserer Arbeit und daher i. d. Regel möglich und auch gewünscht.

Hospitation ist die Anwesenheit einer weiteren Person während des gesamten Unterrichtsablaufs.

Hospitation ist auch die Anwesenheit einer beim Unterrichtswechsel hinzukommenden, sich im Unterrichtsraum aufhaltenden Person.

Solange eine Unterrichtseinheit nicht abgeschlossen ist, handelt es sich bei jedem Aufenthalt einer dritten Person im Unterrichtsraum während eines Unterrichtsprozesses immer um Hospitation.

Eine Sängerin, ein Sänger hat jederzeit das Recht, dritte Personen wieder aus dem Raum zu bitten oder nachfolgende SängerInnen um das Warten außerhalb des Unterrichtsraumes zu bitten.
Sängerinnen und Sänger werden gebeten, diesbezüglich ihre Befindlichkeit und Eigenverantwortung wahrzunehmen.

 

5 . Honorarregelung
Für die Teilnahme am Unterricht wird ein Honorar nach den unten angegebenen Tarifen erhoben.

5.1. Fälligkeit
Bei Terminen nach Vereinbarung wird das Honorar sofort fällig.

5.2 Honorartarife
Unterrichtseinheiten
45 Minuten EUR 80.-
75 Minuten EUR 120.-

5.3. Kontaktdaten und Bankverbindung
Uwe Götz
e-mail: uwe.goetz@studiovocale.de
Tel.: 06206 – 1551 231

Bankverbindung: IBAN: DE49 5535 0010 0003 2699 92, BIC: MALADE51WOR
Sparkasse Worms-Alzey-Ried

5.4. Inkrafttreten
Die vorstehende Unterrichtsregelung und Honorarregelung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Die Anmeldung zum Unterricht beinhaltet deren Anerkennung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lampertheim

Laden Sie sich bitte das PDF mit der UNTERRICHTSREGELUNG herunter, und senden Sie es mir bitte ausgefüllt und unterschrieben zurück.