UNTERRICHTSREGELUNG

 

1. Unterrichtserteilung, Zeitrahmen Es werden 4 Einheiten Einzelunterricht zu 45 Minuten erteilt. Der Zeitrahmen beträgt 60 Minuten, darin enthalten sind der Sängerwechsel und eine kurze Pause für die Lehrer. Zusätzlich finden 2 Einheiten Literaturarbeit mit Korrepetition zu je 25 Minuten im Plenum an 2 Abenden statt. Der Unterricht wird von 2 Lehrern im Tageswechsel erteilt.   2. Anmeldung, Terminvereinbarung, Absagen Die Anmeldung sollte bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Sind die 12 Plätze zur aktiven Teilnahme belegt, erfolgt eine Platzierung auf der Warteliste. Es sind maximal 4 Einheiten Einzelunterricht und 2 Einheiten Korrepetition möglich. Ein Anspruch auf weitere Unterrichtseinheiten oder auf eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht. Bei Absagen innerhalb 8 Tagen vor Kursbeginn wird die halbe Kursgebühr, bei Absagen während der laufenden Unterrichtsphase das volle Kursgebühr fällig. Falls jemand von der Warteliste nachrücken kann, entfällt die Zahlungsverpflichtung. Ich bitte um Nachsicht für diese Regelung, die der Planungsvorbereitung geschuldet ist. Falls Absagen (z.B. durch ein Engagement) von Sängerinnen und Sängern auf der Teilnehmer oder Warteliste abzusehen sind, bitte ich darum, diese möglichst frühzeitig mitzuteilen, damit nachrückende Kolleginnen und Kollegen ihre Planung danach ausrichten können. Erkrankte Teilnehmer/-innen werden gebeten, ihren Unterricht aus Schonungsgründen und Rücksicht auf die besondere Situation eines Gesangsunterrichtes abzusagen. Eine frühzeitige Absage bei Krankheitsverdacht ist angeraten, auch wenn man selbst meint, noch singen zu können. Die Ansteckungsgefahr (besonders hoch am Anfang einer Erkrankung) ist sowohl für andere Sängerinnen und Sänger (Konzert- und Vorstellungsabsagen) als auch in hohem Maß für den Lehrer gegeben. Die Erkrankung des Lehrers bedeutet den Unterrichtsausfall für alle Sängerinnen und Sänger und Verdienstausfall für den Lehrer. Erkrankt zum Unterricht zu kommen, bedeutet ein sehr kurzfristiges bis unkollegiales Denken und Verhalten, das bisweilen als Pflichtbewusstsein missverstanden wird. Muss während eines Kurses abgesagt werden, möchten bisweilen andere Kursteilnehmer frei werdende Zeiten übernehmen, wenn niemand von der Warteliste nachrücken kann.   3. Wechsel der Sängerinnen und Sänger / Unterrichtswechsel Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, wird um das Warten außerhalb des Unterrichtsraumes gebeten, während Kolleginnen und Kollegen ihren Unterricht wahrnehmen. Kleiderablage, Noten sortieren und andere organisatorische Vorgänge sollten außerhalb des Unterrichtsraumes stattfinden. Erlauben die räumlichen Gegebenheiten diese Möglichkeit nicht, wird ein entsprechend sensibles Verhalten aller Beteiligten erbeten, damit möglichst wenig Störung im aktuellen Unterrichtsprozess erfolgt.   4. Hospitation Hospitation ist ein wichtiger Faktor in unserer Arbeit und daher i. d. Regel möglich und auch gewünscht. Hospitation ist die Anwesenheit einer weiteren Person während des gesamten Unterrichtsablaufs. Hospitation ist auch die Anwesenheit einer beim Unterrichtswechsel hinzukommenden, sich im Unterrichtsraum aufhaltenden Person. Solange eine Unterrichtseinheit nicht abgeschlossen ist, handelt es sich bei jedem Aufenthalt einer dritten Person im Unterrichtsraum während eines Unterrichtsprozesses immer um Hospitation. Eine Sängerin, ein Sänger hat jederzeit das Recht, dritte Personen wieder aus dem Raum zu bitten oder nachfolgende SängerInnen um das Warten außerhalb des Unterrichtsraumes zu bitten. Sängerinnen und Sänger werden gebeten, diesbezüglich ihre Befindlichkeit und Eigenverantwortung wahrzunehmen.   5. Honorarregelung Für die Teilnahme am Gesangskurs wird eine Gebühr nach dem unten angegebenen Tarif erhoben.
  1. Fälligkeit: Die Kursgebühr kann überwiesen oder zu Beginn des Kurses bar entrichtet werden.
  2. Kursgebühr, aktiv: EUR 400.- Kursgebühr, passiv: EUR 80.-
  3. Bankverbindung: IBAN: DE49 5535 0010 0003 2699 92, BIC: MALADE51WOR, Sparkasse Worms-Alzey-Ried