UNTERRICHTSREGELUNG
Blockunterricht

1. Unterrichtserteilung, Zeitrahmen
Es werden Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten bzw. 50 Minuten (Korrepetition) erteilt.
Der Zeitrahmen beträgt 60 Minuten, darin enthalten sind der Sängerwechsel und eine kurze Pause für den Lehrer.

 

2. Anmeldung, Terminvereinbarung, Absagen
Zu den Blockunterricht-Terminen in Lampertheim sind insgesamt maximal 2 Direktanmeldungen (Priorität) pro Jahr möglich.
Zusätzlich kann man sich auf den Wartelisten der anderen Termine eintragen und bei Absagen anderer Sängerinnen und Sänger gegebenenfalls auf einen aktiven Platz nachrücken.
Es sind maximal 4 Unterrichtseinheiten pro Block möglich.
Ein Anspruch auf weitere Unterrichtseinheiten oder auf eine bestimmte Uhrzeit besteht nicht.

Bei Absagen innerhalb 8 Tagen vor Unterrichtsbeginn wird das halbe Unterrichtshonorar, bei Absagen während der laufenden Unterrichtsphase das volle Unterrichtshonorar fällig.
Falls jemand von der Warteliste nachrücken kann, entfällt die Zahlungsverpflichtung.

Ich bitte um Nachsicht für diese Regelung, die der Planungsvorbereitung geschuldet ist.

Erkrankte Teilnehmer/-innen werden gebeten, ihren Unterricht aus Schonungsgründen und Rücksicht auf die besondere Situation eines Gesangsunterrichtes abzusagen.
Eine frühzeitige Absage bei Krankheitsverdacht ist angeraten, auch wenn man selbst meint, noch singen zu können.
Die Ansteckungsgefahr (besonders hoch am Anfang einer Erkrankung) ist sowohl für andere Sängerinnen und Sänger (Konzert- und Vorstellungsabsagen) als auch in hohem Maß für den Lehrer gegeben.
Die Erkrankung des Lehrers bedeutet den Unterrichtsausfall für alle Sängerinnen und Sänger und Verdienstausfall für den Lehrer.
Erkrankt zum Unterricht zu kommen, bedeutet ein sehr kurzfristiges bis unkollegiales Denken und Verhalten, das bisweilen als Pflichtbewußtsein missverstanden wird.

 

3. Wechsel der Sängerinnen und Sänger / Unterrichtswechsel
Sofern es die Räumlichkeiten erlauben, wird um das Warten außerhalb des Unterrichtsraumes gebeten, während Kolleginnen und Kollegen ihren Unterricht wahrnehmen.
Kleiderablage, Noten sortieren und andere organisatorische Vorgänge sollten außerhalb des Unterrichtsraumes stattfinden.
Erlauben die räumlichen Gegebenheiten diese Möglichkeit nicht, wird ein entsprechend sensibles Verhalten aller Beteiligten erbeten, damit möglichst wenig Störung im aktuellen Unterrichtsprozess erfolgt.

 

4. Hospitation
Hospitation ist ein wichtiger Faktor in unserer Arbeit und daher i.d. Regel möglich und auch gewünscht.

Hospitation ist die Anwesenheit einer weiteren Person während des gesamten Unterrichtsablaufs.

Hospitation ist auch die Anwesenheit einer beim Unterrichtswechsel hinzukommenden, sich im Unterrichtsraum aufhaltenden Person.

Solange eine Unterrichtseinheit nicht abgeschlossen ist, handelt es sich bei jedem Aufenthalt einer dritten Person im Unterrichtsraum während eines Unterrichtsprozesses immer um Hospitation.

Eine Sängerin, ein Sänger hat jederzeit das Recht, dritte Personen wieder aus dem Raum zu bitten oder nachfolgende SängerInnen um das Warten außerhalb des Unterrichtsraumes zu bitten.
Sängerinnen und Sänger werden gebeten, diesbezüglich ihre Befindlichkeit und Eigenverantwortung wahrzunehmen.

 

5. Honorarregelung
Für die Teilnahme am Unterricht wird ein Honorar nach dem unten angegebenen Tarif erhoben.

  1. Fälligkeit: Die Kursgebühr kann überwiesen oder zu Beginn des Kurses bar entrichtet werden.
  2. Honorartarif, 45 Minuten: EUR 80.- / 50 Minuten mit Korrepetition:  EUR 100,-
  3. Bankverbindung:
    Bankverbindung: Konto-Nr.: 326 99 92, BLZ: 553 500 10
    IBAN: DE49 5535 0010 0003 2699 92, BIC: MALADE51WOR
    Sparkasse Worms-Alzey-Ried